Steuerbonus

Steuerbonus

Seit dem 01.01.2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen:

  • Max. 1.200 € im Jahr (20 % von 6.000 €)
  • bei Erhaltungs- und Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten
  • im Privathaushalt des Mieters oder Eigentümers (selbstgenutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)

 

 

 

Vorraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus:

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrsteuer
  • Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen
  • Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen

Weitere Informationen: Steuerbonus verdoppelt: Den Maler und Lackierer holen lohnt sich!

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